Stadtnachrichten
Stadt präsentiert mögliche JVA-Standorte
OB: Justizstandort sichern / Sondersitzung des Gemeinderats
25.01.2010
Die Stadtverwaltung Rottweil hat am Montag, 25. Januar, zwei neue Standorte für den geplanten Neubau einer Justizvollzugsanstalt (JVA) vorgestellt. Beide Standorte befinden sich auf Rottweiler Gemarkung in der Nähe der B 27 in Richtung Balingen. Die neue JVA ist für rund 600 Gefangene ausgelegt und soll rund 250 Arbeitsplätze bieten.
Nach der vergeblichen Standortsuche im vergangenen Jahr hat die Stadtverwaltung einen zweiten Suchlauf gestartet und zwei mögliche Standorte gefunden. Der eine Standort befindet sich im Gewann „Bitzwäldle“ auf Gemarkung Rottweil-Zepfenhan. Zu erschließen wäre das Gelände über eine noch zu bauende Stichstraße von der B27. Der zweite Standort liegt in unmittelbarer Nähe im Gewann „Mittelberg“ (Gemarkung Rottweil-Neukirch und Rottweil-Zepfenhan) und kann direkt von der B27 angefahren werden.
Am besten geeignet ist nach Einschätzung der Stadt Rottweil Standort 1. Das relativ flache, leicht abfallende Gelände gehört bereits dem Land Baden-Württemberg. Eine Hauptwasserleitung und eine Hauptgasleitung in der Nähe würden die Erschließung erleichtern. Das Gelände grenzt nicht an eine Wohnbebauung an. Im Wald gelegen, wäre die neue JVA landschaftsverträglich in die Umgebung eingebettet. Auch nach ökologischen Gesichtspunkten ist eine Bebauung vertretbar, da der Regionalplan hier keine besonderen Schutzgebiete ausweist.
Standort 2 befindet sich auf leicht abfallendem Gelände, das im Besitz mehrerer privater Eigentümer ist. Auch dieses Gelände grenzt nicht an eine Wohnbebauung an. Der Standort befindet sich in der Nähe zu einem Natur- und Landschaftsschutzgebiet, das Gelände selbst ist aber nicht besonders geschützt.
Bei beiden Standorten ergab eine erste Prüfung, dass der Untergrund für eine Bebauung geeignet ist. Eine weitergehende Überprüfung der Bebaubarkeit obliegt nun dem Land als künftigem Bauherrn der geplanten JVA.
„Es geht darum, den Justizstandort Rottweil mit mehreren 100 Arbeitsplätzen zu sichern und zu stärken“, begründet Oberbürgermeister Ralf Broß den erneuten Vorschlag der Verwaltung. Mit Blick auf die bestehende Justizvollzugsanstalt in Rottweil, das Land- und Amtsgericht sowie die Staatsanwaltschaft und den in diesem Umfeld angesiedelten Anwaltskanzleien stehe Rottweil in der Pflicht, selbst einen geeigneten Standort anzubieten. Immerhin schaffe die JVA mit 250 vom Land angekündigten Stellen neue Arbeitsplätze in der Stadt. „Wenn die JVA aus der Region abwandert, könnten im Gegenteil Arbeitsplätze verloren gehen“, betont der OB. So sei in diesem Fall zumindest mittelfristig zu befürchten, dass Justizeinrichtungen aus Rottweil an den neuen Standort der JVA verlagert würden, etwa im Zuge einer Verwaltungsreform.
Als traditioneller Behördenstandort habe die Stadt Rottweil nicht zuletzt auch eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung gegenüber dem Land. „Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte wohnortnahe Unterbringung muss auch in unserer Region möglich sein“, so Broß. Rottweil sei dazu aufgrund seiner zentralen, verkehrsgünstigen Lage an der Schnittstelle von südwürttembergischem und südbadischem Landesteil besonders gut geeignet.
„Wir werden aber auch die Sorgen und Ängste der Bevölkerung angesichts einer neuen Justizvollzugsanstalt sehr ernst nehmen und diese gegenüber dem Land offensiv ansprechen“, versprach der OB. Broß kündigte an, den Rottweiler Gemeinderat und die Ortschaftsräte von Neukirch und Zepfenhan frühzeitig in den Entscheidungsprozess einzubinden: Beide Standorte werden deshalb in einer gemeinsamen Sondersitzung am Mittwoch, 3. Februar, im Detail vorgestellt. Damit sich die Räte ein Bild von einer möglichen Justizvollzugsanstalt Rottweil machen können, lädt Broß die Bürgervertreter außerdem bereits im Vorfeld, am Samstag, 30. Januar, zu einer Informationsfahrt nach Offenburg ein. Die dortige JVA ist vom Bauumfang, von der Organisation des Justizvollzugs und was die Architektur anbelangt mit der geplanten JVA Rottweil vergleichbar. Im Februar sind des Weiteren Anhörungen der Ortschaftsräte von Neukirch und Zepfenhan geplant. Voraussichtlich am Mittwoch, 24. Februar, entscheidet der Rottweiler Gemeinderat dann darüber, die Standorte dem Land offiziell vorzuschlagen.
Die abschließende Entscheidung, ob die vorgeschlagenen Standorte für die neue Justizvollzugsanstalt geeignet sind, liegt beim Land Baden-Württemberg. Rottweil als Standortgemeinde ist jedoch über das Bebauungsplanverfahren ins Projekt miteingebunden. Über einen möglichen Bebauungsplan hat dann der Rottweiler Gemeinderat zu entscheiden. Sollte das Land Interesse an einem der beiden Standorte haben, ist außerdem eine Informationsveranstaltung für die Bürgerinnen und Bürger in der Stadthalle angedacht. Hierzu werde man dann ein breites Spektrum an Fachleuten aus den Bereichen Justiz, Strafvollzug und Sicherheit einladen, hat Broß bereits jetzt in Aussicht gestellt.
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