Stadtnachricht

Hängebrücke Rottweil

Briefwahl online beantragen

Briefwahlunterlagen können Sie hier anfordern.


Wer darf abstimmen?


Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • seit mindestens drei Monaten Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden.
Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates (Unionsbürger) sind unter den gleichen Voraussetzungen ebenfalls wahlberechtigt.
 
Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten bis spätestens 26. Februar 2017 eine Wahlbenachrichtigung zugestellt.
 
Jeder Wahlberechtigte hat das Recht vom 27. Februar – 03. März 2017 die im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Hält der Wahlberechtigte das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig, kann er sich bis spätestens 03. März 2017 mit dem Wahlamt in Verbindung setzen und einen entsprechenden Antrag zur Berichtigung stellen.
 
Wann kann abgestimmt werden?
 
Als Wahltag wurde Sonntag, der 19. März 2017 festgelegt.
Die Abstimmung beginnt um 08:00 Uhr und endet um 18:00 Uhr.
 
Wann und wie kann Briefwahl beantragt werden?
 
Ist es Ihnen nicht möglich, am Wahlsonntag das Wahllokal aufzusuchen, können Sie Ihre Stimme auch per Briefwahl abgeben. Die Wahlbenachrichtigungen mit den Briefwahlanträgen werden am 09. Februar 2017 erstellt und bis spätestens 26. Februar 2017 an die Wahlberechtigten zugestellt. Dann liegen auch die Stimmzettel vor.
 
Ein Wahlschein wird nur auf Antrag ausgestellt. Die Unterlagen können auf verschiedenen Wegen beantragt werden:
  • persönlich
  • per Post
  • per Fax
  • per E-Mail
  • im Internet (siehe nachstehenden Link)
Der online-Briefwahl-Antrag muss bis spätestens Donnerstag, den 16.03.2017, 12:00 Uhr gestellt sein, danach ist das online-Antrags-Portal geschlossen. Persönlich können Sie Briefwahl bis Freitag, 17.03.2017, 18:00 Uhr beim Bürgerbüro, Hauptstraße 23, 78628 Rottweil, beantragen. Bitte bringen Sie dazu Ihre Wahlbenachrichtigung mit.
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