Stadtnachricht

Planungsverfahren Hängebrücke gestartet

Gemeinderat mit großer Mehrheit für Start ins Verfahren

B-Plan Hängebrücke Grundlage für den Bebauungsplan „Fußgänger-Hängebrücke Berner Feld - Historische Innenstadt“ ist der Bürgerentscheid vom 19. März 2017 zur folgender Fragestellung: „Soll die Stadt Rottweil die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein privater Investor eine Hängebrücke zwischen dem Berner Feld und der historischen Kernstadt errichten kann?“ Die Fragestellung wurde mit 71,6 Prozent „Ja“-Stimmen angenommen. Ein Bürgerentscheid hat die gleiche Wirkung wie ein Beschluss des Gemeinderats.
 
Durch den Bau der Fußgänger-Hängebrücke soll das Gebiet Berner Feld mit der historischen Innenstadt verbunden werden und damit dieBesucher des Aufzugtestturms von thyssenkrupp Elevator einzuladen, fußläufig in die Innenstadt zu kommen und umgekehrt. Die geplante Fußgänger-Hängebrücke macht das naturnahe Neckartal auf eine besondere Art erlebbar. Diese Verbindung soll Impulse unter anderem für Gastronomie, Einzelhandel und Hotellerie setzen.
 
Die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans beträgt rund 7,5 Hektar und umfasst dabei nicht nur die für eine Fußgänger-Hängebrücke unmittelbar erforderliche Fläche, sondern schließt auch angrenzende und weitere Grundstücke ein, um eine gesamte städtebauliche Gestaltung der geplanten Verbindung zu gewährleisten. Der Korridor für die Hängebrücke im Bereich des Neckartals weist dabei eine Breite von etwa 50 Meter auf.
 
Planungsziele
Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Fußgänger-Hängebrücke zwischen dem Industriegebiet „Berner Feld“ und der historischen Innenstadt geschaffen werden. Mit dem Investor werden im Rahmen eines Städtebaulichen Vertrags Regelungen unter anderem über die Tragung der Planungskosten und den Zeitraum der Durchführung des Vorhabens getroffen. Die konkreten Regelungen werden im weiteren Verfahren zwischen der Stadt Rottweil und dem Investor abgestimmt und vertraglich festgehalten. Hierbei werden die Empfehlungen des Bürgerdialogs von 2016 berücksichtigt, die der Gemeinderat am 19. Oktober wertschätzend zur Kenntnis genommen hat (Vorlage Nr. 179/2016).
 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren RW 323/16 „Fußgänger-Hängebrücke Berner Feld - Historische Innenstadt“.
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