Stadtnachricht

Gemeinderat für Erweiterung des Plangebiets

Waldgrundstück zwischen „Esch“ und B 27 angeboten / Unterstützung der Naturschutzverbände

Übersichtsplan Plangebiet JVA
Die Karte zeigte einen Ausschnitt aus dem bisherigen Plangebiet (die schwarze Umrahmung) und die mögliche Erweiterung (dicke gelbe Linie).

Mit 21 Ja- und 3 Nein-Stimmen fasste der Gemeinderat folgenden Beschluss: „Die Stadt Rottweil bietet dem Land Baden-Württemberg das südlich des Plangebiets liegende städtische Wald-Grundstück bis zur B 27 zur Erweiterung des Plangebietes an. Für den Fall, dass sich das Land bei der Auslobung des Wettbewerbs auf das ursprüngliche Plangebiet beschränkt, wird die Stadt Rottweil dies akzeptieren.“
 
Der Beschluss geht auf einen Antrag der Fraktion der Freien Wähler zurück. Diese hatte im Herbst den Prüfantrag gestellt, den Waldstreifen zwischen „Esch“ und B 27 in den Architekturwettbewerb einzubeziehen. Ziel des Antrages ist es, den Eingriff in das Landschaftsbild zu minimieren. Der Antrag wurde von den örtlichen Gruppierungen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), dem Naturschutzverband (NABU) und dem Landesnaturschutzverband in einem Schreiben an die Stadtverwaltung unterstützt: „So könnte die Hochfläche des Gewanns Esch freibleiben, der vorhandene Weg zur Neckarburg gesichert und das einmalige Landschaftsbild geschützt werden. Unter Abwägung dieser Gesichtspunkte würden die Naturschutzverbände – wenn auch mit einem weinenden Auge – diesen Waldverlust in Kauf nehmen.“ Auch die Gemeinde Villingendorf äußerte sich positiv zum Prüfantrag. Im Rahmen der Beteiligungsgruppe Anfang Dezember und der anschließenden öffentlichen Bürgerbeteiligung in der Stadthalle wurden ähnliche Stimmen laut, die zumindest eine Überprüfung des Waldstreifens und gegebenenfalls eine Anbindung der JVA über die B 27 forderten.
 
Zur Erweiterung des Plangebiets sind geologische und faunistische Untersuchungen notwendig, die laut Aussage des Amtes Vermögen und Bau Konstanz insgesamt mindestens ein Jahr in Anspruch nehmen können. Der eigentlich für März 2016 vorgesehene Beginn des Architekturwettbewerbs mit der Auslobung müsste in der Konsequenz verschoben werden. Erste Erkenntnisse aus einer Bodenuntersuchung deuten darauf hin, dass zumindest die westliche Hälfte des Erweiterungsgebiets grundsätzlich bebaubar wäre. Eine Entscheidung, ob das Land dem Prüfantrag des Gemeinderats nachkommen wird, steht noch aus.
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