Fußgänger-Hängebrücke
Offenlage der Pläne bis 22. November
02.10.2019
Die "Neckarline" kommt nun ohne Stützen im Neckartal aus (Visualisierungen: Firma Eberhardt).
Gegenüber der Vorentwurfsplanung vom August 2018 ist die wichtigste Änderung, dass auf die Errichtung von Brückenpfeilern im Neckartal künftig verzichtet wird. Dies wird möglich, da eine pfeilerlose Brückenkonstruktion nunmehr trotz der Länge von ca. 600 Metern denkbar wird. Hierfür ist ein Brückenpylon mit einer Höhe von 60 Metern auf der Nordseite des Planungsgebiets (Steigkapelle) vorgesehen, der den Großteil der auf die Brücke wirkenden Kräfte aufnimmt. So kann an der Konstruktion auf der Seite des Bockshofs festgehalten werden. Vorgesehen ist dort eine möglichst schlanke Bauweise, um die Beeinträchtigungen der Belange des Denkmalschutzes weitmöglichst zu minimieren.
Dieses Bestreben wird durch die Verschiebung der Ankunftssituation im Bockshof um rund 10 Meter nach Westen (in Richtung Dominikanermuseum) gestützt. Hier hat die Verwaltung den vom Gemeinderat in der Sitzung vom 2. Oktober 2018 beschlossenen Antrag, „zu prüfen, ob der Anlandepunkt der geplanten Hängebrücke zwischen Berner Feld und der historischen Innenstadt direkt unterhalb des Treppenabgangs vom Taubenturm realisiert werden könnte“, umgesetzt. Nach Prüfung der technischen Realisierbarkeit und Abwägung aller betroffener Belange wurde der Einstiegspunkt in enger Abstimmung mit den beteiligten Planern und dem Bauherrn entlang der Stadtmauer um rund 10 Meter in Richtung Dominikanermuseum verschoben. Damit wird unter anderem erreicht, dass die Beeinträchtigung der Belange des Denkmalschutzes gemindert werden und die vorhandene Grünfläche mitsamt dem Baumbestand im Bockshof geschont wird.
Ein Pylon ermöglicht den Verzicht auf die Stützen. Er ist etwa 60 Meter hoch.
Eine zweite wesentliche Änderung gegenüber dem Vorentwurf des Bebauungsplans vom August 2018 ist der Verzicht auf den zweiten Brückenschlag in Richtung Berner Feld. Die Schaffung des Planungsrechts für diesen zweiten Brückenschlag hätte die Berücksichtigung der in Anspruch genommenen Fläche in der Waldumwandlungsgenehmigung erfordert. Der Verlauf dieses zweiten Brückenschlags berührt jedoch Grundstücke im Privatbesitz, für welche die Erteilung einer Umwandlungsgenehmigung als kurzfristig sehr unwahrscheinlich eingestuft werden musste. Daher wurde im vorliegenden Bebauungsplanentwurf auf die Schaffung des Planungsrechts für diesen zweiten Brückenschlag verzichtet.
Neben dem zweiten Brückenschlag ist auch das im Vorentwurf noch vorgesehene Mischgebiet im Anschluss an die bestehende Bebauung am Schafwasen entfallen. Dies liegt im Wesentlichen darin begründet, dass eine für den weiteren Planvollzug erforderliche Befreiung von den Schutzvorschriften des hier betroffenen Landschaftsschutzgebiets von der zuständigen Fachbehörde im Landratsamt Rottweil hierfür nicht in Aussicht gestellt werden konnte.
Nach derzeitigem Zeitplan könnte der Satzungsbeschluss im ersten Quartal 2020 erfolgen. Der Bauherr rechnet nach erfolgter Baugenehmigung mit einer Bauzeit von 14 Monaten.