Stadt ernennt Radbeauftragten
Beschluss des Rottweiler Gemeinderats
23.11.2020
Der Radbeauftragte wird unter anderem für folgende Aufgaben zuständig sein:
- Fördern der Fahrradnutzung im Rottweiler Alltags-und Freizeitverkehr durch Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer, durch eine fahrradfreundliche Verkehrsregelung und eine Verbesserung der Infrastruktur für innerstädtische Radlerinnen und Radler sowie für Fahrradpendler
- Fördern des Radtourismus
- Dokumentation der Gefahren-und Schwachstellen für Fahrradfahrer / -innen
- Ansprechpartner für Anregungen, Fragen und Beschwerden zum Radverkehr in Rottweil
- Mitarbeit bei der Planung konstruktiver Lösungen, in Absprache mit den beteiligen Behörden und den entsprechenden Fachleuten
- Begleitung bei der Entwicklung eines kommunalen Radverkehrskonzeptes. Es ist vorgesehen, dem Radverkehrsbeauftragten den Status eines Trägers öffentlicher Belange zu verleihen und ihn verbindlich in alle Projekte einzubinden, die diese Belange berühren.