Maskenpflicht in der Oberen Hauptstraße
Hinweise auf Neuerungen in der Corona-Verordnung vom 1. Dezember
02.12.2020
Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass in der Oberen Hauptstraße bis auf weiteres ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Dies gilt ebenso für Käufer und Interessenten an den Verkaufshütten in der Hochbrücktorstraße. Rechtsgrundlage ist die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg mit Stand 1. Dezember. Die Stadt wird an den Weihnachtshütten entsprechende Hinweisschilder anbringen. Außerdem weist die Stadtverwaltung auf folgende Neuerungen in der Corona-Verordnung seit 1. Dezember hin: Eine Maskenpflicht gilt nun auch vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten wie Wochenmärkte und Jahrmärkte sowie den zugehörigen Parkplätzen.