Abräumen von Gräbern
04.02.2021
Wer sein Grabmal und Grabschmuck selber abräumen möchte (z.B. für eine Wiederverwendung), sollte dies spätestens bis 23. April 2021 tun. Danach gehen Grabmale und sonstige noch vorhandene Grabausstattungen in das Eigentum der Stadt Rottweil über und werden entsorgt.
Eine Gewähr oder Haftung wird nicht übernommen. Eine gesonderte Benachrichtigung der betroffenen Grabverfügungsberechtigten erfolgt nicht!
Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihre Friedhofverwaltung:
Neues Rathaus,
Bruderschaftsgasse 4,
Telefon 0741 494-237
Telefax 0741 494-309
Rottweil, 27.01.2021
Stadt Rottweil
Friedhofverwaltung