Wohngeld
Wohngeld ist ein vom Bund und Land getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
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Sachbearbeiterin Wohngeldbehörde
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Sachbearbeiterin Wohngeldbehörde
Ob und in welcher Höhe Miet- oder Lastenzuschuss gewährt werden kann, hängt von der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Wohnkostenbelastung ab.
Bringen Sie daher zur Antragstellung Ihren Mietvertrag und Nachweise über Ihr Einkommen mit, bei Eigentum sind die Darlehensverträge vorzulegen.
Es ist ein Formantrag zu verwenden.
Anträge können auch bei allen Ortschaftsverwaltungen abholt, bzw. abgegeben werden.
Wohngeld wird grundsätzlich nur vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag eingegangen ist!