Dienstleistung

Erschließungsbeiträge

Die der Stadt Rottweil entstehenden Kosten für die ersmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Gehwege, Grünanlagen, Parkplätze usw.) werden im Rahmen der städtischen Erschließungsbeitragssatzung den Eigentümern, der durch die Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstücke, weitergegeben. Dies erfolgt entweder auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Ablösevereinbarung oder durch Erlass eines Erschließungsbeitragsbescheids.

Im Einzelfall werden Neubaugebiete auch von privaten Erschließungsträgern im Auftrag der Stadt erschlossen und abgerechnet. Hierfür wird zwischen der Stadt und dem Erschließungsträger eine städtebauliche Vereinbarung geschlossen.

Über Widersprüche im Rahmen der Beitragsveranlagung entscheidet die Stadt Rottweil.

Einzelfragen zum Erschließungsbeitrag können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter klären.

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Mitarbeiter
  • Sachbearbeiter Zentrale Vergabestelle ; Erschließungsbeiträge
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Satzung
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