Dienstleistung

Gewerbesteuer

Die Stadt Rottweil erhebt Gewerbesteuer nach den Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes. Besteuert wird der Ertrag des Gewerbebetriebes. Nach der Steuererklärung des Betriebsinhabers berechnet das zuständige Finanzamt aus dem Gewerbeertrag einen Steuermessbetrag und teilt diesen im Gewerbesteuermessbescheid der Stadt mit. Der Messbescheid ist für die Stadt bindend und kann nur vom Finanzamt geändert oder aufgehoben werden.

Der Hebesatz beträgt seit 01.01.2023: 380%

Die Festsetzung von Vorauszahlungen erfolgt auf der Basis des letzten veranlagten Jahres. Auf Antrag beim Finanzamt oder bei der Stadt kann die festgesetzte Vorauszahlung angepasst werden.

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Mitarbeiter
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Frist/Dauer

Die Gewerbesteuer wird grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung fällig. Hiervon unabhängig sind eventuell festgesetzte Vorauszahlungen zu den auf dem Bescheid ausgewiesenen Fälligkeitstagen zu erbringen.

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Weitere Hinweise

Informationen zum Datenschutz

Der Hebesatz erhöht sich zum 01.01.2023 auf 380 %

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Zugehörigkeit zu
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