Dienstleistung

Schornsteinfeger

Für Bauvorhaben, die mit einer Feuerungsanlage versehen werden, ist das Formular "Technische Angaben über Feuerungsanlagen" dem Bauantrag beizufügen. Unabhängig hiervon ist dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister das Formular rechtzeitig vor Ausführung vorzulegen.

Den einzelnen Kehrbezirken im Stadtgebiet werden vom Landratsamt Bezirksschornsteinfegermeister zugeordnet. Wer für Sie zuständig ist können Sie im Sekretariat der Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz erfahren.


Sollte der Bezirksschornsteinfegermeister bei seinen regelmäßigen Überprüfungen der Feuerungsanlagen Mängel feststellen, so werden Sie von diesem direkt zur Beseitigung der Mängel aufgefordert. Sollte die Beseitigung nicht fristgerecht erfolgen, wird die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz zur Veranlassung der weiteren erforderlichen behördlichen Maßnahmen informiert.
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