Asylrecht
Die Ausländerbehörde der Stadt Rottweil hat auf dem Gebiet des "Asylrechts" folgende Zuständigkeiten:
- Überwachung des Asylverfahrens
- Ausstellung/Verlängerung der Aufenthaltsgestattung
- Entscheidung über das Verlassen des Bereichs der räumlichen Beschränkung
- Ausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
- Ausschreibung von untergetauchten Asylbewerbern
- Entscheidung über Umverteilungsanträge
- Aufenthaltsbeendigung (zuständig für Abschiebungen ist die Bezirksstelle für Asyl)
- Erteilung/Verlängerung von Duldungen (nur mit Zustimmung der Bezirksstelle für Asyl)
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Sachbearbeiter Ausländerbehörde
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Sachbearbeiterin Ausländerbehörde