Dienstleistung

Asylrecht

Die Ausländerbehörde der Stadt Rottweil hat auf dem Gebiet des "Asylrechts" folgende Zuständigkeiten:

  • Überwachung des Asylverfahrens
  • Ausstellung/Verlängerung der Aufenthaltsgestattung
  • Entscheidung über das Verlassen des Bereichs der räumlichen Beschränkung
  • Ausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge nach der Genfer Konvention
  • Ausschreibung von untergetauchten Asylbewerbern
  • Entscheidung über Umverteilungsanträge
  • die BAufenthaltsbeendigung (zuständig für Abschiebungen ist das Regierungspräsidium Karlsruhe)
  • Erteilung/Verlängerung von Duldungen (nur mit Zustimmung des Regierungspräsidium Karlsruhe )
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