Aufenthaltstitel
Das Aufenthaltsgesetz unterscheidet drei Arten von Aufenthaltstiteln:
- Visum => siehe auch "Visa-Angelegenheiten"
- Aufenthaltserlaubnis: Befristeter, zweckgebundener Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis: Unbefristeter Aufenthaltstitel. Berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern und ihren Familienangehörigen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union wird eine Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht ausgestellt. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, erhalten eine Aufenthaltserlaubnis-EU.
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Sachbearbeiter Ausländerbehörde
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Sachbearbeiterin Ausländerbehörde
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Sachbearbeiterin Ausländerbehörde
Zu 2. bis 3.: Der Antragsteller muss persönlich bei der Ausländerbehörde vorbeikommen. Dabei sind Reisepass sowie Nachweise über den Lebensunterhalt vorzulegen. Im Einzelfall sind weitere Unterlagen nötig, deshalb sollte man sich vorab telefonisch mit der Ausländerbehörde in Verbindung setzen.