Bußgeldverfahren
Bußgeldverfahren resultierend aus Ordnungswidrigkeiten des ruhenden oder fließenden Straßenverkehrs oder sonstigen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Ausländerrecht, Baurecht, Gaststättenrecht, Melderecht, Örtliche Satzungen ...) werden durch die Ordnungsverwaltung der Stadt Rottweil durchgeführt.
Anfragen und Stellungnahmen richten Sie bitte an die angegebenen Mitarbeiter.
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Sachbearbeiterin Ordnungsverwaltung
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Sachbearbeiterin Ordnungsverwaltung
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Sachbearbeiterin Ordnungswidrigkeiten