Dienstleistung

Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen

Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.

Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.

Datenschutz:
Den Hinweis zur Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier zum Download.
Lesen Sie auch die allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Art. 12 bis 21 der DSGVO bei der Verwaltung der Hundesteuer. Hier geht's zum Download.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Voraussetzungen

Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.

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Verfahrensablauf

Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder über das Portal service-bw. Die Ersatzmarke wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.

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Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

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Frist/Dauer

Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.

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Kosten/Leistung

Die Gebühr von 8,00 EUR muss vorab überwiesen werden.

Bitte überweisen Sie vorab das Geld an:

-          Empfänger:                  Stadt Rottweil

-          Bankverbindung:          IBAN: DE 65 6425 0040 0000 1000 89

-          Verwendungszweck:     Ersatz-Hundesteuermarke + Hundehalter

ERST wenn das Geld bei der Kasse eingegangen ist, können wir Ihnen eine neue Hundesteuermarke zusenden.

Vielen Dank im Voraus.

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Sonstiges

Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

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Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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