Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Datenschutz:
Den Hinweis zur Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier zum Download.
Lesen Sie auch die allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Art. 12 bis 21 der DSGVO bei der Verwaltung der Hundesteuer. Hier geht's zum Download.
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Sachbearbeiterin Steuern
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder über das Portal service-bw. Die Ersatzmarke wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
Die Gebühr von 8,00 EUR muss vorab überwiesen werden.
Bitte überweisen Sie vorab das Geld an:
- Empfänger: Stadt Rottweil
- Bankverbindung: IBAN: DE 65 6425 0040 0000 1000 89
- Verwendungszweck: Ersatz-Hundesteuermarke + Hundehalter
ERST wenn das Geld bei der Kasse eingegangen ist, können wir Ihnen eine neue Hundesteuermarke zusenden.
Vielen Dank im Voraus.
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde