Dienstleistung

Grundstücksteilung

Eine Grundstücksteilung bedeutet, dass ein Grundstücksteil von einem bestehenden Grundstück abgetrennt und als selbständiges Grundstück beim Grundbuchamt eingeschrieben werden soll oder mit einem anderen Grundstück/Grundstücksteil vereinigt ("verschmolzen") werden soll.

Bis zum Jahre 1996 war hierfür aufgrund der möglichen städtebaulichen oder bauordnungsrechtlichen Veränderungen eine Zustimmung der Stadt Rottweil erforderlich. Im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung (LBO) wurde dieser sog. Genehmigunsbescheid (oder "Negativzeugnis") abgeschafft. Zuständig ist nunmehr alleine das Notariat (Grundbuchamt).