Dienstleistung

Urkunden

Personenstandsurkunden

Das Standesamt stellt folgende Personenstandsurkunden aus:

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, bzw. beglaubigte Abschriften (Kopien) aus dem Geburts-, Heirats- und Sterberegister.

Beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister werden meistens  nur vom Standesamt für die Eheschließung benötigt.
Für andere Zwecke (z.B. für die Ausstellung von Ausweisen) reicht eine Geburtsurkunde. Die Urkunden stellt Ihnen der Standesbeamte Ihres Geburtsortes aus.

Als Nachweis für eine Eheschließung werden ausgestellt:

beglaubigte Abschriften aus dem dem beim Standesamt als Eheregister geführten Familienbuch. (Eheschließung zwischen dem 01.01.1958 und 31.12.2008)
oder eine Abschrift des Heiratsregisters, wenn die Ehe vor dem 1.1.1958 oder nach dem 31.12.2008 geschlossen wurde.

Das als Eheregister geführte Familienbuch (nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch, das Sie zu Hause haben) wird bei dem Standesamt geführt, wo die Ehe geschlossen wurde.
Die Heiratsurkunde erhalten Sie ebenfalls bei dem Standesamt, wo Sie die Ehe geschlossen haben.

Eine Sterbeurkunde erhalten Sie beim Standesbeamten des Ortes, wo die Person verstorben ist, nicht beim Standesamt des letzten Wohnsitzes.

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Mitarbeiter
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Kosten/Leistung

Die Gebühren betragen im Einzelnen:

Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde: 12,-- €


Die Gebühr ist im Voraus auf eines der u. g. Konten zu zahlen.

Bitte verwenden Sie folgenden Verwendungszweck:

52766 + Name (der Person auf die die Urkunde ausgestellt wird)

Kreissparkasse Rottweil: IBAN: DE65 6425 0040 0000 1000 89 BIC: SOLADES1RWL

Volksbank Rottweil: IBAN: DE94 6429 0120 0024 9900 00 BIC: GENODES1VRW

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Zugehörigkeit zu