Schwertransporte
Für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, die aufgrund Ihrer Ladung die zulässigen Abmessungen überschreiten, ist eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr.5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erforderlich.
Sollten die zulässigen Maße und Gewichte des Fahrzeugs selbst überschritten werden, muss zunächst eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beim Regierungspräsidium Freiburg eingeholt werden, damit dann die Stadt Rottweil als Straßenverkehrsbehörde die erforderliche Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO für das Befahren des öffentlichen Verkehrsraums ausstellen kann.
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Sachbearbeiterin Ordnungsverwaltung
Für die Erlaubnis sind die Angaben gemäß dem beigefügten Antrag erforderlich. Die Bearbeitung der Anträge erfordert teilweise einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten, da je nach Fahrweg zahlreiche weitere Behörden angehört werden müssen.
Nach Nr. 263/264 der Gebührenordnung für Maßanhmen im Straßenverkehr beträgt die Gebühr 10,20 € bis 767,00 €