Sozialversicherung
Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht der letzten Jahre von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt.
Dabei gelten für die Arbeiter- wie für die Angestelltenversicherung dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Infos erhalten Sie bei den Rentenversicherungsträgern, bei den Ortbehörden (Gemeinden) und bei den Versichertenältesten.
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Personalratsvorsitzende, Rentenstelle und Standesamt
Sollten Sie Fragen zu sämtlichen Renten- und Versicherungsangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin.
Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden.
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.