Spielautomatenaufstellung
Gaststättenbetreiber, die in ihrem Lokal einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung.
Diese Geräte unterliegen regelmäßig der Vergnügungssteuer.
Gaststättenbetreiber, die in ihrem Lokal einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung.
Diese Geräte unterliegen regelmäßig der Vergnügungssteuer.