Dienstleistung

Spielautomatenaufstellung

Gaststättenbetreiber, die in ihrem Lokal einen Spielautomaten aufstellen möchten, benötigen eine Erlaubnis nach § 33 i Gewerbeordnung.

Diese Geräte unterliegen regelmäßig der Vergnügungssteuer.

^
Zugehörigkeit zu
^
Verwandte Dienstleistungen