Telefongebühren -Ermäßigung
Die Deutsche Telekom gewährt bestimmten Personengruppen einen Sozialtarif auf die Entgelte für bestimmte Verbindungen im T-Net.
Die soziale Vergünstigung erhalten Sie, wenn Sie
- von der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind. Anstelle des Befreiungsbescheides kann auch der Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF vorgelegt werden.
- Bezieher von BAföG sind.
Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden. Dieser kann bei den Kundenniederlassungen der Deutschen Telekom gestellt werden.
Die Befreiung kann generell erst ab dem Folgemonat der Antragstellung erfolgen.