Dienstleistung

Gebäude - und Grundstücksbewertung

Soweit Sie wissen möchten welchen Verkehrswert ein Gebäude oder Grundstück hat, können Sie den Gutachterausschuss zur Erstellung eines Gutachtens beauftragen.

Gutachten können beantragt werden für bebaute Grundstücke, für Eigentumswohnungen, Mietwohnungen oder auch unbebaute Grundstücke.

Bewertet werden können ebenso Rechte oder Belastungen an Grundstücken, wie z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, etc.

Nicht bewertet werden kann vom Gutachterausschuss der Wert von Forst (Hochbestand). Wenn Sie also ein Verkehrswertgutachten ausschließlich über z. B. ein bewaldetes Grundstück benötigen, so wenden Sie sich bitte entweder an das Forstamt oder einen freien Forstsachverständigen.

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Kosten/Leistung

Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Gutachtergebührensatzung der Stadt Rottweil (siehe unten).

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