Gebäude - und Grundstücksbewertung
Soweit Sie wissen möchten welchen Verkehrswert ein Gebäude oder Grundstück hat, können Sie den Gutachterausschuss zur Erstellung eines Gutachtens beauftragen.
Gutachten können beantragt werden für bebaute Grundstücke, für Eigentumswohnungen, Mietwohnungen oder auch unbebaute Grundstücke.
Bewertet werden können ebenso Rechte oder Belastungen an Grundstücken, wie z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, etc.
Nicht bewertet werden kann vom Gutachterausschuss der Wert von Forst (Hochbestand). Wenn Sie also ein Verkehrswertgutachten ausschließlich über z. B. ein bewaldetes Grundstück benötigen, so wenden Sie sich bitte entweder an das Forstamt oder einen freien Forstsachverständigen.
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Sekretariat Geschäftsstelle Gutachterausschuss
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Sachbearbeiterin Geschäftsstelle Gutachterausschuss
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Sekretariat Geschäftsstelle Gutachterausschuss
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Geschäftsstellenleiter des gemeinsamen Gutachterausschusses bei der Stadt Rottweil
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Sachbearbeiter Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Gutachtergebührensatzung der Stadt Rottweil (siehe unten).