Ausgleichsbeitrag Ökologie §§ 135 a - c BauGB
Einzelfragen zum Kostenerstattungsbetrag gem. §§ 135 a - c BauGB können Sie gerne in einem persönlichen Gespräch mit dem Sachbearbeiter klären.
In der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen gem. §§ 135a-c BauGB (Kostenerstattungssatzung - KES) der Stadt Rottweil können Sie sich vorab u.a. über den Beitragsmaßstab sowie die umlagefähigen Kosten informieren (siehe weiter unten).
Die Erhebung der Kostenerstattungsbeträge erfolgt entweder auf der Grundlage einer öffentlich-rechtlichen Ablösevereinbarung oder durch Erlass eines Bescheids.
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Sachbearbeiter Zentrale Vergabestelle ; Erschließungsbeiträge