Dienstleistung

Entwässerungsgenehmigung

Die Herstellung oder die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Anschluss an die öffentliche Kanalisation bedarf einer Genehmigung nach § 9 Abs. 1 der städtischen Abwassersatzung.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Das Genehmigungsverfahren führt die Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz durch.

Die technische Beratung und Prüfung, sowie Abnahme erfolgt durch den Eigenbetrieb ENRW Stadtentwässerung. (Energieverorgung Rottweil).

Aus dem Antrag müssen Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein.

Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen:

  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanälen und der vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Abscheider, Kleinkläranlagen, geschlossenen Gruben, Brunnen, usw.
  • Grundrisse des Untergeschosses
  • (Kellergeschosses) der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse.
  • Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im
  • Maßstab 1:100
    in der Richtung der Hauptleitung mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällverhältnisse, der Höhenanlage der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals einschließlich Schächte, bezogen auf Normalnull.

Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals einschließlich Schächte, Lage der Anschlussstelle) können beim Eigenbetrieb Abwasser bei der EnRW erhoben werden oder müssen, wenn nicht vorhanden, vor Ort durch den Antragsteller bzw. dessen Planer aufgemessen werden.

Einen Entwässerungsantrag erhalten Sie bei der Abteilung Bauordnung und Denkmalschutz.

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Kosten/Leistung

Die Verwaltungsgebühr beträgt

im Rahmen der Baugenehmigung bei 70,00 Euro
als gesonderte Entwässerungsgenehmigung bei 130,00 Euro

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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