Statische Prüfung
Bei Bauvorhaben ist im Regelfall die Standsicherheit der baulichen Anlage nachzuweisen. Hierfür genügt normalerweise die Erklärung zum Standsicherheitsnachweis im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens. Die bautechnischen Nachweise sind vom Bauherrn für die Dauer des Bestands der Anlage aufzubewahren.
Für bestimmte Baumaßnahmen ist eine bautechnische Prüfung und die Überwachung der Ausführung in konstruktiver Hinsicht durch einen externen qualifizierten Prüfingenieur durchzuführen. Ob eine bautechnische Prüfung erforderlich ist, wird im Genehmigungsverfahren geprüft. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen des baurechtlichen Verfahrens durch die Baurechtsbehörde. Die Kosten sind vom Bauherrn zu tragen.
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Baukontrolleur
§ 16a, 17, 18, 19 der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (LBOVVO)
www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauRVfV+BW+F%C3%9CNFTER+ABSCHNITT&psml=bsbawueprod.psml&max=true
www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauRVfV+BW+F%C3%9CNFTER+ABSCHNITT&psml=bsbawueprod.psml&max=true
Verzeichnis der Prüfingenieure:
www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1334297/index.html
www.rp.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1334297/index.html