Vaterschaftsanerkennung
Vaterschaftsanerkennungen können beim Standesamt, beim Kreisjugendamt oder beim Notar gemacht werden.
Der Vater anerkennt, die Mutter muss der Vaterschaft zustimmen.
Es handelt sich hierbei um persönliche Erklärungen. D. h., Vater und Mutter müssen persönlich bei den o.g. Insitutionen erscheinen.
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Abteilungsleiter Bürgerbüro
Mitzubringen sind:
Ausweispapiere des Vaters und der Mutter
Geburtsurkunden des Vaters und der Mutter
Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist:
begl. Abschrift vom Familienbuch der letzten Ehe.
Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei!