Dienstleistung

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennungen können beim Standesamt, beim Kreisjugendamt oder beim Notar gemacht werden.

Der Vater anerkennt, die Mutter muss der Vaterschaft zustimmen.

Es handelt sich hierbei um persönliche Erklärungen. D. h., Vater und Mutter müssen persönlich bei den o.g. Insitutionen erscheinen.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Mitzubringen sind:

Ausweispapiere des Vaters und der Mutter

Geburtsurkunden des Vaters und der Mutter

Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist:

begl. Abschrift vom Familienbuch der letzten Ehe.

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Kosten/Leistung
Vaterschaftsanerkennung ist gebührenfrei!
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Zugehörigkeit zu