Führerscheine
Zur Beantragung eines Führerscheines ist das persönliche Erscheinen im Bürgerbüro erforderlich.
Bei Beantragung einer erstmaligen Fahrerlaubnis für Personen unter 18 Jahren ist die Unterschrift beider Elternteile notwendig.
Der Antrag wird vom Bürgerbüro melderechtlich geprüft und an das Landratsamt Rottweil weitergeleitet. Sie benötigen hierzu den ausgefüllten, unterschriebenen Antrag sowie ein Passbild, Sehtest und Nachweis über Sofortmaßnahmen am Unfallort.
Falls Sie den EU-Führeschein (Kartenführerschein) beantragen möchten, können Sie direkt beim Landratsamt Rottweil einen Umstellungsantrag stellen. Sie benötigen hierzu ein Passbild und Ihren jetztigen Führerschein. Das Gleiche gilt für den EU-Führerschein.
Die städtische Antragsgebühr beträgt 5,10 €.
Bei eine Wiedererteilung ist eine Gebühr von 18,10 € fällig (einschl. Führungszeugnis).
Beim Landratsamt Rottweil fallen weitere Gebühren an.
Infos unter www.landkreis-rottweil.de .