Bewohnerparkausweis
Bürger, die in der Innenstadt wohnen (Hauptwohnsitz) und keine Garage bzw. keinen Stellplatz haben, können im Bürgerbüro einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Datenschutz:
Den Hinweis zur Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier zum Download.
Der Parkausweis kann sofort ausgestellt werden, wenn folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Fahrzeugschein
- Pass oder Personalausweis
- Erklärung des Halters über die dauernde Benutzung des Fahrzeugs ( z.B. bei Zulassung auf eine Firma oder andere Person)
Der Ausweis gilt immer für das laufende Jahr.
Die Gebühr beträgt 30,00 Euro für das laufende Jahr.