Bewohnerparkausweis
Bürger, die in der Innenstadt wohnen (Hauptwohnsitz) und keine Garage bzw. keinen Stellplatz haben, können im Bürgerbüro einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Der Parkausweis kann sofort ausgestellt werden, wenn folgende Unterlagen mitgebracht werden:
- Fahrzeugschein
- Pass oder Personalausweis
- Erklärung des Halters über die dauernde Benutzung des Fahrzeugs ( z.B. bei Zulassung auf eine Firma oder andere Person)
Der Ausweis gilt immer für das laufende Jahr
Die Gebühr beträgt 30,00 Euro für das laufende Jahr.
Ab Oktober eines Jahres liegen die Gebühren bei 15,00 Euro für das restliche Jahr.