Hundesteuer - Hund anmelden
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Alle im Stadtgebiet gehaltenen Hunde, die älter als drei Monate sind müssen bei der Stadtverwaltung angezeigt werden. Die Hundemarke, muß sichtbar am Halsband des Hundes angebracht werden.
Datenschutz:
Den Hinweis zur Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier zum Download.
Lesen Sie auch die allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Art. 12 bis 21 der DSGVO bei der Verwaltung der Hundesteuer. Hier geht's zum Download.
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Sachbearbeiterin Steuern
Sie halten einen Hund.
Sie können Ihren Hund persönlich oder über das Portal service-bw anmelden. Der Steuerbescheid wird Ihnen ggf. elektronisch und die Hundemarke auf dem Postweg zugestellt.
eventuell: Rassenachweis; das kann für die Höhe der Hundesteuer wichtig sein.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Wer im Stadtgebiet einen über drei Monate alten Hund hält, hat dies innerhalb eines Monats nach dem Beginn der Haltung oder nachdem der Hund das steuerbare Alter erreicht hat, der Stadt anzuzeigen.
erster Hund: 132,00 €/Jahr
zweiter und jeder weitere Hund: 264,00 €/Jahr
Melden Sie Ihren Hund nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.
Beachten Sie auch mögliche Regelungen zu Leinenzwang, Hundekotbeseitigung und verbotenen Orten wie beispielsweise Metzgereien in Ihrer Gemeinde.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde