Geburt
Die Geburt eines Kindes ist innerhalb einer Woche bei dem Standesamt anzuzeigen in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Entbindung im Krankenhaus:
Findet die Entbindung in einem Krankenhaus statt, zeigt die Leitung des Hauses die Geburt beim Standesamt an. Die Sorgeberechtigte(n) füllen die Geburtsanzeige im Krankenhaus aus und geben den Familiennamen sowie die gewünschten Vornamen ihres Kindes an. Zusammen mit den unten erwähnten Unterlagen wird dann die Anmeldung durch das Krankenhaus beim Standesamt veranlasst.
Hausgeburt:
Bei Hausgeburten erfolgt die Anzeige mündlich, zusammen mit den unten erwähnten Unterlagen beim Standesamt. Zusätzlich ist eine Bescheinigung der Hebamme oder des Arztes über die Geburt vorzulegen.
-
Sachbearbeitung Standesamt
-
Abteilungsleiter Bürgerbüro
-
Sachbearbeitung Standesamt
-
Sachbearbeiterin Standesamt
Zur Anmeldung eines Neugeborenen weisen die Eltern ihren Familienstand und ihre Staatsangehörigkeit nach. Dazu benötigt der Standesbeamte folgende Unterlagen:
-
Ihren Personalausweis oder Reisepass mit Nachweis der Staatsangehörigkeit
- wenn die Mutter ledig ist:
- beglaubigte Abschrift (Kopie) aus dem eigenen Geburtenbuch/Geburtsregister oder
- beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratsbuch geführen Familienbuch der Eltern (erhältlich beim Eheschließungstandesamt der Eltern)
Abschrift des Heiratsbuches /-register (Abscrhift aus dem als Heiratsbuch geführten Familienbuch) oder das Familienstammbuch
eine Abschrift des Heiratsbuches /-register (Abschrift aus dem als Heiratsbuch geführten Familienbuch) mit Scheidungsvermerk oder die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil (wenn es sich um eine ausländische Scheidung handelt, ist eine Anerkennung für den deutschen Rechtsbereich notwendig)
eine Heiratsurkunde / Heiratsregisterabschrift (Abscrhift aus dem als Heiratsbuch geführenten Familienbuch) mit dem Vermerk, daß der Ehemann verstorben ist oder die Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des Ehemannes
zusätzlich bei einem ledigen Vater eine beglaubigte Abschrift von seinem Geburtenbuch/-register oder Abschrift aus dem als Heiratsbuch geführten Familienbuch seiner Eltern. Bei einem Vater, der verheiratet ist oder war, eine Heiratsurkunde, oder eine Abschrift des als Heiratsbuch geführen Familienbuches).
alle vor der Geburt des Kindes abgegebenen Erklärungen. Sie können die Vaterschaft (Mutterschaft) bereits vor der Geburt Ihres Kindes anerkennen. Ebenso sind Sorgerechtserklärungen (Jugendamt) und Namenserteilungen sowie die notwendigen Einwilligungen/ Zustimmungen (Standesamt) vor der Geburt möglich.
Ausländische Urkunden sind als Original mit deutscher Übersetzung durch einen beeidigten Urkundenübersetzer vorzulegen.
Anzeigefrist: 1 Woche nach Geburt beim Standesamt.
Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei:
Für die Ausstellung von Geburtsurkunden für den privaten Bereich werden folgende Gebühren erhoben:
Geburtsurkunde: 12,- €
Die Gebühr ist im Voraus auf eines der u. g. Konten zu zahlen.
Bitte verwenden Sie folgenden Verwendungszweck:
52766 + Name (der Person auf die die Urkunde ausgestellt wird)
Kreissparkasse Rottweil: IBAN: DE65 6425 0040 0000 1000 89 BIC: SOLADES1RWL
Volksbank Rottweil: IBAN: DE94 6429 0120 0024 9900 00 BIC: GENODES1VRW