Hundesteuer - Befreiung beantragen
Sie können sich in bestimmten Fällen von der Hundesteuer Ihrer Gemeinde befreien lassen.
Datenschutz:
Den Hinweis zur Informationspflicht nach Art. 13 Datenschutzgrundverordnung finden Sie hier zum Download.
Lesen Sie auch die allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Art. 12 bis 21 der DSGVO bei der Verwaltung der Hundesteuer. Hier geht's zum Download.
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Sachbearbeiterin Steuern
Die Voraussetzungen können von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sein.
In der Regel sind beispielsweise Rettungs- und Blindenhunde befreit.
Beantragen Sie die Steuerbefreiung persönlich oder über das online zur Verfügung stehende Formular.
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, ist, abhängig von den Voraussetzungen der Steuerbefreiung. Bei Blindenhunden kann das beispielsweise eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit den Merkmalen "B", "Bl", "aG" oder "H" sein.
Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei Ihrer Gemeinde.
Keine
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde