Sterbefall
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag mitgeteilt werden.
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Sachbearbeitung Standesamt
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Abteilungsleiter Bürgerbüro
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Sachbearbeitung Standesamt
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Sachbearbeiterin Standesamt
Mitzubringen sind folgende Unterlagen:
- der nicht vertrauliche Teil der Todesbescheinigung
- Umschlag 1 des vertraulichen Teils der Todesbecheinigung
bei Ledigen zusätzlich: - die Geburtskunde
bei Verheirateten zusätzlich: - die Heiratsurkunde oder die
- beglaubigte Abschrift des Familienbuches
bei Verwitweten zusätzlich: - die Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten
bei Geschiedenen zusätzlich: - das Scheidungsurteil mit Rechtskraft
- eine Aufenthaltsbescheinigung des Verstorbenen
Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei:
Für die Ausstellung von Sterbeurkunden für den privaten Bereich werden folgende Gebühren erhoben:
Sterbeurkunde: 12,- €
Die Gebühr ist im Voraus auf eines der u. g. Konten zu zahlen.
Bitte verwenden Sie folgenden Verwendungszweck:
52766 + Name (der Person auf die die Urkunde ausgestellt wird)
Kreissparkasse Rottweil: IBAN: DE65 6425 0040 0000 1000 89 BIC: SOLADES1RWL
Volksbank Rottweil: IBAN: DE94 6429 0120 0024 9900 00 BIC: GENODES1VRW
Neue Broschüre "Informationen für den Trauerfall" im Rathaus erhältlich
Die Hinweise im vorliegenden Ratgeber der Stadt Rottweil für den Trauerfall sollen Bürgerinnen und Bürgern helfen, ihre Angelegenheiten rechtzeitig zu regeln und bei einem Todesfall in der Familie den nächsten Angehörigen quasi eine „Prüfliste" an die Hand geben, damit nichts vergessen wird.
Die Broschüre ist ab sofort kostenlos im Rathaus erhältlich und kann dort zu den Öffnungszeiten abgeholt werden, oder steht nachstehend als PDF-Datei bzw. als "Flipping-Book" zum Download bereit.
Zum Ratgeber "Informationen für den Trauerfall"
Ermöglicht wurde diese Broschüre durch die Anzeigenwerbung der hiesigen Gewerbetreibenden.