Dienstleistung

Namensrechtliche Erklärungen

Die bekannteste namensrechtliche Erklärung ist die Wiederannahme des Geburtsnamen nach Auflösung der Ehe.
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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Nach rechtskräftiger Scheidung kann der geschiedene Ehegatte den Geburtsnamen wieder annehmen.

Mitzubringen sind:

Personalausweis/Reisepass

begl. Abschrift vom Familienbuch dieser aufgelösten Ehe

ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sterbeurkunde des Ehegatten

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Kosten/Leistung
Wiederannahme Geburtsname: 17,-€.
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Zugehörigkeit zu