Namensrechtliche Erklärungen
Die bekannteste namensrechtliche Erklärung ist die Wiederannahme des Geburtsnamen nach Auflösung der Ehe.
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Abteilungsleiter Bürgerbüro
Nach rechtskräftiger Scheidung kann der geschiedene Ehegatte den Geburtsnamen wieder annehmen.
Mitzubringen sind:
Personalausweis/Reisepass
begl. Abschrift vom Familienbuch dieser aufgelösten Ehe
ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil / Sterbeurkunde des Ehegatten
Wiederannahme Geburtsname: 17,-€.