Dienstleistung

Sozialhilfe

Jeder Mensch kann in Not oder in eine Situation geraten, in der er öffentlicher Hilfe bedarf.

Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jeder Bürger unter bestimmten Vorausseztungen einen Anspruch hat. Ihre Aufgabe ist es, dort zu helfen, wo andere Sicherungssysteme nicht greifen. Sie sichert nicht nur die Grundbedürfnisse des Lebens, sondern auch die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Sozialhilfe ist aber vor allem Hilfe zur Selbsthilfe. Sie wird gewährt, damit der Hilfeempfänger möglichst wieder ein Leben aus eigener Kraft führen kann.

^
Verfahrensablauf

In Rottweil ist in allen Angelegenheiten der Sozialhilfe ausschließlich das Landratsamt zuständig.

^
Frist/Dauer
Sozialhilfeleistungen können generell erst ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe der Notlage gewährt werden.