Dienstleistung

Rentenangelegenheiten

Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht der letzten Jahre von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt. Dabei gelten für die Arbeiter- wie für die Angestelltenversicherung dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Infos gibt es bei den Rentenversicherungsträgern, bei den Ortsbehörden (Gemeinden) und ggf. bei den Versichertenältesten.

Hinterbliebenenrente
Hat der/die Verstorbene bereits Rente bezogen, ist der Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen/Witwer innerhalb von 20 Tagen nach dem Tode des/der Versicherten zu stellen. Der Hinterbliebenenrentenantrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ortsbehörde.

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Mitarbeiter
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Team
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Verfahrensablauf

Sollten Sie Fragen zu sämtlichen Renten- und Versicherungsangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin.

Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden.

Hinweis: Um Ihnen unötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren, Tel. 0741 / 494-222.

Die Rentenstelle ist wie folgt zu erreichen:

Montag              8.30 - 11.30 Uhr
Dienstag            8.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch           geschlossen
Donnerstag       8.30 - 11.30 Uhr
                          14:00 - 18:00 Uhr
Freitag                geschlossen

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Frist/Dauer

Der Antrag auf Altersrente sollte 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.

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Zugehörigkeit zu