Rentenangelegenheiten
Durch die verschiedenen Rentenreformen ist das Rentenrecht der letzten Jahre von einem ständigen Wechsel der rechtlichen Grundlagen geprägt. Dabei gelten für die Arbeiter- wie für die Angestelltenversicherung dieselben Rechtsgrundlagen und Antragsvoraussetzungen. Aktuelle Infos gibt es bei den Rentenversicherungsträgern, bei den Ortsbehörden (Gemeinden) und ggf. bei den Versichertenältesten.
Hinterbliebenenrente
Hat der/die Verstorbene bereits Rente bezogen, ist der Antrag auf Vorschusszahlung an Witwen/Witwer innerhalb von 20 Tagen nach dem Tode des/der Versicherten zu stellen. Der Hinterbliebenenrentenantrag sollte schnellstmöglich gestellt werden, um Zahlungsunterbrechungen zu vermeiden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Ortsbehörde.
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Personalratsvorsitzende, Rentenstelle und Standesamt
Sollten Sie Fragen zu sämtlichen Renten- und Versicherungsangelegenheiten haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin.
Es muss ein formeller und formgebundener Antrag gestellt werden.
Hinweis: Um Ihnen unötige Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie, einen Termin zu vereinbaren, Tel. 0741 / 494-222.
Die Rentenstelle ist wie folgt zu erreichen:
Montag 8.30 - 11.30 Uhr
Dienstag 8.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8.30 - 11.30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag geschlossen
Der Antrag auf Altersrente sollte 3 Monate vor Rentenbeginn gestellt werden.