Wohnungsbauförderung, Ausgabe von Anträgen und Broschüren
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Sachbearbeiterin Wohngeldbehörde
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Sachbearbeiterin Wohngeldbehörde
Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich für:
- Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims oder einer neuen Eigentumswohnung zur Eigennutzung
- Kauf von vorhandenem Wohnraum (gebrauchter Wohnraum)
- Änderung und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
- Mietwohnungsbau
Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.
Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge durch die L-Bank mit den Bauarbeiten nicht begonnen bzw. darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.
Beratung und Antragstellung über das Landratsamt Rottweil, Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt, Frau Zeller, Königstr. 36, 78628 Rottweil.Gebühren fallen keine an.