Wohnberechtigungsschein
Wohnungssuchenden wird bestätigt, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen eine sozial geförderte Wohnung beziehen können.
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Sachbearbeiterin Wohngeldbehörde
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Sachbearbeiterin Wohngeldbehörde
Der Anspruch ist abhängig vom Haushaltseinkommen und der Familiengröße; bitte die Einkommensnachweise in geeigneter Form des zurückliegenden Jahres vorlegen.