Dienstleistung

Bestattungsangelegenheiten

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei der Stadtverwaltung anzumelden. Ort und Zeit von Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu