Staatsangehörigkeitsausweis
Die deutsche Staatsbürgerschaft wird erworben durch Geburt oder Einbürgerung.
Durch Geburt erhält ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Durch Geburt erhält ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises bzw. Einbürgerungsanträge können im Bürgerbüro abgegeben werden.
Die Anträge werden dann an das Landratsamt Rottweil zur Bearbeitung weitergeleitet. Infos unter www.landkreis-rottweil.de
Die Anträge werden dann an das Landratsamt Rottweil zur Bearbeitung weitergeleitet. Infos unter www.landkreis-rottweil.de
Die Gebühr beträgt: 25,00 €