Bebauungspläne
Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im Bebauungsplan wird durch Zeichnung und Texte festgesetzt, welche Nutzung auf den einzelnen Grundstücken zulässig ist. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO). Neben der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise, überbaubaren und unbebaubaren Grundstücksflächen werden auch Verkehrsflächen, Grünflächen, Spielplätze und Flächen für Eingriffs-/ Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Der Bebauungsplan wird in der Regel im Maßstab 1 : 500 oder 1 : 1000 erstellt. Der Bebauungsplan besteht aus einem zeichnerischen Teil mit einer Zeichenerklärung, sowie separaten Textteilen, bestehend aus den planungsrechtlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften mit entsprechenden Festsetzungen. Dem Bebauungsplan beigefügt sind die Begründungen zu den Textteilen sowie eventuell vorhandene gutachterliche Beipläne wie z.B Grünordnungsplan, Verkehrsgutachten, Baugrunduntersuchung u.a..
Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Planauslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und dem Recht des Einspruches durch Vorbringung von Anregungen und Hinweisen während der Auslegungsfrist. Das BauGB schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine „ortsübliche Bekanntmachung“ vor.
Diese Bekanntmachungen erfolgen bei der Stadt Rottweil ortsüblich in der Tageszeitung „Schwarzwälder Bote“. Der Bebauungsplan wird in den kommunalen Gremien beraten und im Gemeinderat als Satzung beschlossen.
Die Auslegung der jeweiligen Planentwürfe erfolgt bei der Stadt Rottweil. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu den laufenden Bebauungsplanverfahren
Die Aufstellung und Ausarbeitung eines Bebauungsplanes erfolgt in mehreren Verfahrensschritten, die im BauGB vorgeschrieben sind. Hierunter fallen auch die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die öffentliche Planauslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Möglichkeit der Einsichtnahme und dem Recht des Einspruches durch Vorbringung von Anregungen und Hinweisen während der Auslegungsfrist. Das BauGB schreibt für verschiedene Verfahrensschritte eine „ortsübliche Bekanntmachung“ vor.
Diese Bekanntmachungen erfolgen bei der Stadt Rottweil ortsüblich in der Tageszeitung „Schwarzwälder Bote“. Der Bebauungsplan wird in den kommunalen Gremien beraten und im Gemeinderat als Satzung beschlossen.
Die Auslegung der jeweiligen Planentwürfe erfolgt bei der Stadt Rottweil. Hier erhalten Sie auch Auskünfte zu den laufenden Bebauungsplanverfahren
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Sachbearbeiterin Stadtplanung
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Abteilungsleiterin Stadtplanung
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Sachbearbeiterin Stadtplanung
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