Baulastenverzeichnis - Einsicht nehmen
Durch Erklärung gegenüber der Baurechtsbehörde können Grundstückseigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übenehmen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben.
Beispiele verschiedener Arten von Baulasten:
- Abstands-Baulast
- Überfahrts-Baulast (Geh- und Fahrrecht)
- Leitungs-Baulast
- Anbau-Baulast
- Vereinigungs-Baulast
- Stellplatzverpflichtung auf fremden Grundstücken
Das Baulastenverzeichnis gibt Auskunft darüber, welche öffentlich-rechtlichen Belastungen auf einem Grundstück ruhen. Davon zu unterscheiden sind die Grunddienstbarkeiten, mit denen Grundstückseigentümer privatrechtliche Verpflichtungen übernehmen. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Sie als Eigentümer eines Grundstücks Ihrem Nachbarn gestatten, seine Abwasser über Ihr Grundstück zu leiten. Grunddienstbarkeiten werden in das Grundbuch eingetragen, das beim Grundbuchamt geführt wird.
Achtung: Die im Baulastenverzeichnis eingetragenen Baulasten werden – anders als zum Beispiel eine privatrechtliche Grunddienstbarkeit – nicht in das Grundbuch eingetragen. Wenn Sie ein Baugrundstück erwerben möchten, sollten Sie sich daher niemals allein mit dem Blick in das Grundbuch begnügen, sondern zusätzlich Einsicht in das Baulastenverzeichnis nehmen.
Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten können Baulasten auch nicht allein bei gegenseitigem Einverständnis der betroffenen Nachbarn wieder gelöscht werden. Dies ist erst dann möglich, soweit der öffentlich-rechtliche Zweck der Eintragung entfallen ist.
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Sekretariat Bauordnung und Denkmalschutz
Wenn Sie eine neue Baulast eintragen lassen möchten, die Löschung beantragen wollen oder eine Auskunft benötigen, wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Sachbearbeiter.
Für die Eintragung einer Baulast entsteht eine aufwandsbezogene Gebühr zwischen 50,00 und 100,00 €.
Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind in der Regel kostenlos. Lediglich für eine Kopie aus dem Baulastenverzeichnis und für schriftliche Auskünfte verlangen wir eine Gebühr in Höhe von 10,00 €.