Dienstleistung

Einwohnerbuch

Zum Zwecke der Herausgabe eines Einwohnerbuches übermittelt die Gemeinde an den herausgebenen Verlag aufgrund des Melderegisters Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften aller volljährigen Einwohner.

Nach den Bestimmungen des Meldegesetzes kann jeder Betroffene verlangen, dass seine Daten nicht im o. g. Sinne weitergegeben werden.
^
Teams
^
Verfahrensablauf
Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, kann dies im Bürgerbüro melden oder untenstehendes Formular ausfüllen und an das Bürgerbüro schicken oder faxen.
^
Frist/Dauer
Vor Herausgabe des Einwohnerbuches wird regelmäßig in den Tagesezeitungen darauf hingewiesen. Im Zusammenhang mit der jeweiligen Veröffentlichung gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntmachung. Alle später eintreffenden Widerprüche können zur jeweils aktuellen Herausgabe eines Einwohnerbuches nicht mehr berücksichtigt werden.
^
Kosten/Leistung
Der Verkaufspreis beträgt 5,00 €.
^
Zugehörigkeit zu