Dienstleistung

Haushaltsplan

Die Stadt Rottweil hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung

  1. des Ergebnishaushalts unter Angabe des Gesamtbetrags
    • der ordentlichen Erträge und Aufwendungen,
    • der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen,
  2. des Finanzhaushalts unter Angabe des Gesamtbetrags
    • der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,
    • der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit,
    • der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit,
  3. des Gesamtbetrags
    • der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) und
    • der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
  4. des Höchstbetrags der Kassenkredite.

Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Der Haushaltsplan wird in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt.
Aus ihm sind ersichtlich:

  • die Erträge und Aufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebes (Ergebnishaushalt)
  • neben den Zahlungen aus dem Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt die vorgesehen Auszahlungen für Investitionen und deren Finanzierung
  • der Stellenplan
  • eine Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre
  • ein Erläuterungsbericht (Vorbericht)
  • die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe

Der Haushaltsplan wird nach der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch die Aufsichtsbehörde sieben Tage öffentlich ausgelegt.

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Weitere Hinweise

Den Gesamt-Haushaltsplan für das Jahr 2023 erhalten Sie hier: Haushaltsplan 2023

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