Haushaltsplan
Die Stadt Rottweil hat für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung
- des Ergebnishaushalts unter Angabe des Gesamtbetrags
- der ordentlichen Erträge und Aufwendungen,
- der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen,
- des Finanzhaushalts unter Angabe des Gesamtbetrags
- der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit,
- der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit,
- der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit,
- des Gesamtbetrags
- der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) und
- der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen)
- des Höchstbetrags der Kassenkredite.
Das Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr.
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Abteilungsleiterin Kämmerei
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Abteilungsleiterin Kämmerei
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Sachbearbeiterin Kämmerei
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Sachbearbeiterin Kämmerei
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Sachbearbeiterin Kämmerei
Der Haushaltsplan wird in der zweiten Jahreshälfte des Vorjahres erstellt.
Aus ihm sind ersichtlich:
- die Erträge und Aufwendungen des laufenden Geschäftsbetriebes (Ergebnishaushalt)
- neben den Zahlungen aus dem Ergebnishaushalt enthält der Finanzhaushalt die vorgesehen Auszahlungen für Investitionen und deren Finanzierung
- der Stellenplan
- eine Finanz- und Investitionsplanung für die Folgejahre
- ein Erläuterungsbericht (Vorbericht)
- die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe
Der Haushaltsplan wird nach der Bestätigung der Gesetzmäßigkeit durch die Aufsichtsbehörde sieben Tage öffentlich ausgelegt.
Den Gesamt-Haushaltsplan für das Jahr 2023 erhalten Sie hier: Haushaltsplan 2023