Dienstleistung

Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Förderung beantragen

Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.

Dafür müssen Sie Ihrem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorlegen. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen.

Sie können die Bescheinigung nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen erhalten.

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Mitarbeiter
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Formulare & Online-Prozesse
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Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen denkmalschutzrechtlich genehmigt sein. Zudem ist eine gesonderte Besprechung und Abstimmung der Bescheinigungsfähigkeit der Maßnahmen im Vorfeld, das heißt VOR Ausführung der Maßnahmen, erforderlich. Bitte setzen Sie sich somit rechtzeitig vor Maßnahmenbeginn mit uns in Verbindung.

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Verfahrensablauf

Die Bescheinigung müssen Sie schriftlich beantragen.

Die Denkmalschutzbehoerde prueft, ob die Baumassnahmen nach Art und Umfang erforderlich sind

  • zur Erhaltung des Gebaeudes als Baudenkmal oder
  • zu seiner sinnvollen Nutzung.

Die bescheinigten Aufwendungen koennen Sie ueber mehrere Jahre als Sonderausgaben bei der Steuererklaerung geltend machen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Kostenaufstellung, nach Gewerken geordnet
  • Originalrechnungen, anhand der Kostenaufstellung durchnummeriert (Rechnungskopien können nicht anerkannt werden)
  • bei Wohnungseigentum:
    • Namen und Anschriften aller Eigentümerinnen und Eigentümer
    • Teilungserklärung, aus der die 1000/Anteile der einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümer ersichtlich sind
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigung
    Aus dieser muss hervorgehen, dass die Baumaßnahmen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sind.
  • wenn Sie Zuwendungen aus "öffentlichen Mitteln" bezogen haben: entsprechende Nachweise
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Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach Höhe der bescheinigten Aufwendungen. Die Gebührenerhebung erfolgt mit Erteilung der Bescheinigung.

Ein Merkblatt mit weiteren Informationen zum Bescheinigungsverfahren erhalten Sie beim zuständigen Mitarbeiter.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu