Öffentliche Bekanntmachungen ab Juli 2020

Die öf­fent­li­chen Be­kannt­ma­chun­gen der Gro­ßen Kreis­stadt Rottweil wer­den, so­weit keine son­der­ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen be­ste­hen, rechts­wirk­sam hier, auf der In­ter­net­sei­te der Stadt Rottweil, ver­öf­fent­licht.
Bei son­der­ge­setz­li­chen Be­stim­mun­gen, dies gilt ins­be­son­de­re für die Be­kannt­ma­chung zu Bau­leit­plä­nen, ist die Lo­kal­aus­ga­be des Schwarz­wäl­der Boten das rechts­wirk­sa­me Be­kannt­ma­chungs­or­gan. Zu­sätz­lich sind diese eben­falls im In­ter­net zu fin­den.

Die öf­fent­li­chen Be­kannt­ma­chun­gen kön­nen wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten im Rat­haus,  Bürgerbüro, Hauptstraße 21-23, kos­ten­los ein­ge­se­hen wer­den und sind dort gegen Kos­ten­er­stat­tung als Aus­druck zu er­hal­ten. Fer­ner kön­nen Aus­dru­cke der öf­fent­li­chen Be­kannt­ma­chun­gen unter An­ga­be der Be­zugs­adres­se gegen Kos­ten­er­stat­tung zu­ge­sandt wer­den.
 
Wei­te­re In­for­ma­tio­nen ent­hält die Sat­zung über die Form der öf­fent­li­chen Be­kannt­ma­chun­gen PDF-Da­tei laden


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